Der Betreuungsverein übernimmt gesetzliche Betreuungen und gewährleistet die Verknüpfung von haupt- und ehrenamtlichen Betreuungen. Unsere Mitarbeiter sind Ansprechpartner für ehrenamtliche Betreuer, Betreute und alle, die sich für dieses Ehrenamt interessieren.
Wir gewinnen, beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer, wozu auch die regelmäßigen Schulungen, die wir gemeinsam mit der Betreuungstelle des Landkreises durchführen, beitragen.
Gesetzliche Betreuung
Als gemeinnütziger Verein übernimmt der Betreuungsverein (§1908) gesetzliche Betreuungen für Menschen (§1897 BGB), die durch körperliche und / oder geistige Gebrechen, bzw. psychische Erkrankungen oder ähnliches nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen.
Wir beraten & betreuen…
Menschen, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Konfession und Vermögen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können
nach Anordnung der Betreuung durch das Betreuungsgericht
nur dort, wo die gesetzliche Betreuung unbedingt erforderlich ist und, wo es keine Alternativen zu einer Betreuung gibt
gesetzliche Betreuung für die Aufgabenbereiche: Vermögenssorge / Personensorge / Wohnungsangelegenheiten / Aufenthaltsbestimmung / alle Angelegenheiten (in besonders schweren Fällen der Erkrankung)
persönliche Betreuung mit Hausbesuchen
Achtung des Wohls und der Wünsche des Betreuten
Verknüpfung von haupt- und ehrenamtlichen Betreuungen
Beratung von ehrenamtlichen Betreuern
Gewinnung und Schulung (gemeinsam mit der Betreuungsstelle des Landkreises) von ehrenamtlichen Betreuer
Informationsveranstaltungen zu den Themen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und unterliegen der Schweigepflicht.
Gerne informieren wir zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- oder Patientenverfügungen!