Hessenweiter Aktionstag zur Glücksspielsucht
„Freispiel oder spielfrei?“

Frankfurt, den 28. September 2022

„Freispiel oder spielfrei?“ lautet das Motto des diesjährigen Aktionstages zur Glücksspielsucht, mit dem die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) gemeinsam mit den hessischen Fachberatungen für Glücksspielsucht auf die Straße geht. Zum Schutz von Jugendlichen und Spieler*innen fordert die HLS Einschränkungen für Glücksspielwerbung insbesondere bei Online-Glücksspielen.

Glücksspielwerbung ist allgegenwärtig und tritt sehr massiv auf. In den Jahren 2020/2021 wurden von der Glücksspielindustrie 582 Millionen Euro für Glücksspielwerbung ausgegeben. Durch Rabatte und hohe Willkommensboni bis zu 1.500 Euro schaffen Online-Glücksspielanbieter*innen zusätzliche Anreize zur Teilnahme am Glücksspiel. Durch diese Formen der Werbepraxis werden nicht nur Erwachsene, sondern bereits Jugendliche auf Glücksspiele und Online-Glücksspiele aufmerksam gemacht.

Nahezu jede*r fünfte Spielende von Online-Casinospielen weist bereits ein problematisches oder abhängiges Spielverhalten auf. Das Suchtpotenzial von Online-Glücksspielen ist höher als bei anderen Glücksspielen. Zu den besonders suchtgefährdenden Glücksspielen zählen virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele.

Digitale Angebote stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Es existieren keine Sperrzeiten, die soziale Kontrolle fehlt. Die Gefahren und Risiken des Online-Glücksspiels sind gerade für Kinder und Jugendliche erheblich und besonders folgenschwer. Bereits 1,7 Prozent der Minderjährigen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren weisen ein problematisches Spielverhalten auf.

„Die Zahlen bei den Jugendlichen sind besorgniserregend, da die Teilnahme am Glücksspiel erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Dabei sollten gerade sie sowohl vor den Gefahren des Glücksspiels als auch vor Glücksspielwerbung geschützt werden“, sagt Susanne Schmitt, Geschäftsführerin der HLS. „Aus Sicht der HLS

sollte Werbung für Glücksspiel in TV und sozialen Medien erst ab 23 Uhr zugelassen werden“, so Schmitt weiter.

Daniela Senger-Hoffmann, Landeskoordinatorin für Glücksspielsucht in der HLS, prognostiziert: „Noch nie war die Teilnahme am Glücksspiel so leicht. Durch die unbegrenzte Verfügbarkeit ist zu befürchten, dass zukünftig mehr Menschen diese Online-Angebote wahrnehmen.“

Am diesjährigen Aktionstag der HLS machen die Fachberater*innen für Glücksspielsucht in den hessischen Innenstädten mit großen aufgestellten Glücksrädern auf das Glücksspielthema aufmerksam. Passant*innen können hier ihr „Glück“ versuchen. Es wird der Reiz simuliert, wie sich die Aussicht auf einen Hauptgewinn anfühlt, auch der Adrenalinkick beim Gewinnen wird spürbar oder die Enttäuschung beim Verlieren. Schnell ist im gemeinsamen Gespräch mit den Fachberater*innen die Verbindung zum realen Glücksspiel hergestellt, bei dem echtes Geld eingesetzt werden muss. Selbst für Passant*innen, die mit Glücksspielen noch keine Berührung hatten, wird deutlich, wie Spielanreize wirken und welche Gefahren damit verbunden sein können.

Menschen, die sich den umfangreichen Glücksspielangeboten nicht entziehen können und ein problematisches oder pathologisches Glücksspielverhalten entwickelt haben, erhalten fachliche Unterstützung und Hilfe bei den 15 spezialisierten Fachberatungen für Glücksspielsucht in Hessen.

Weitere Informationen zum Thema Glücksspielsucht bietet die Internetseite der HLS unter www.hls-gluecksspielsucht.org

Kontakt für Presse-Rückfragen
Susanne Schmitt, Geschäftsführerin
Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS)
Telefon: 069-71 37 67 77 oder 0163 5969 621

Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) ist der Zusammenschluss der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihrer Mitgliedsorganisationen, die auf dem Gebiet der Suchtprävention und der Suchthilfe tätig sind. In der HLS sind nahezu alle hessischen Einrichtungen der Suchtprävention und Suchthilfe organisiert: 200 Einrichtungen im professionellen Bereich sowie 550 Selbsthilfegruppen. Die HLS finanziert sich aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, Spenden und Bußgeldern.